Verkehrsrecht

2,4 Millionen durch die Polizei registrierte Verkehrsunfälle notiert das statistische Bundesamt für das Jahr 2011. Auch wenn die Autoindustrie eifrig bemüht ist, die Fahrsicherheit mit technischen Hilfsmitteln stetig zu verbessern, ist bei weiter zunehmenden Verkehrsaufkommen leider auch in Zukunft zunächst nicht mit nachhaltig sinkenden Unfallzahlen zu rechnen. Grundsätzlich besteht daher für jeden Verkehrsteilnehmer, egal ob Pkw-, Lkw-, Motorrad- und Radfahrer, die Gefahr, selbst einmal von einem Unfall betroffen zu sein. Im besten Fall bleibt es bei einem kleinen Blechschaden, in schweren Fällen geht der Unfall mit Verletzungen und gravierenden Einschnitten für das weitere Leben einher.
Wenn nach dem Schaden die Regulierung durch die gegnerische Versicherung auf sich warten lässt oder Ansprüche gekürzt werden, setzt sich der Ärger für den Betroffenen über den eigentlich Unfall hin fort.

Wir beraten und vertreten Sie als Geschädigten kompetent und durchsetzungsstark im Verkehrsrecht – in allen Fragen rund um die Geltendmachung Ihrer Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach einem Unfall, insb. bei Fragen

– zur (fiktiven) Abrechnung von Reparaturkosten auf Gutachterbasis (UPE-Zuschläge, Verbringungskosten, Werkstattverweis),
– zur Abrechnung nach einem wirtschaftlichen Totalschaden
– zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten
– zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten
– zur Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung/zum Ersatz von Vorhaltekosten,
– zum Schmerzensgeld
– zum Ersatz von Verdienstausfallschäden
– zum Ersatz vermehrter Bedürfnisse
– zum Ersatz von Haushaltsführungsschäden.

Wir nehmen Ihnen von Beginn an die notwendige Korrespondenz ab und leiten die zur schnellstmöglichen Realisierung Ihrer Ansprüche erforderlichen Schritte ein.

Auch außerhalb eines Verkehrsunfalls unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um das Auto, insb. bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen bei mangelhaften Fahrzeugen und Fahrzeugreparaturen, in Straf- (z.B. bei Verfahren wegen vermeintlicher Trunkenheitsfahrten, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis) und Bußgeldverfahren sowie Verfahren zur Fahrerlaubnisentziehung (MPU-Anordnung, Fahrerlaubnisentziehung).