Versicherungsrecht

Das Verhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer wird in speziellem Maße durch wechselseitiges Vertrauen geprägt. Ob dieses Vertrauen gerechtfertigt ist, erweist sich – für beiden Seiten – zumeist erst im Schadens- und Versicherungsfall, wenn es um die Gewährung der Entschädigungsleistung geht. Die Versicherungsleistung im Schadensfall hängt hierbei schon weit im Vorfeld von vollständigen, wahrheitsgemäßen Angaben im Rahmen des Versicherungsantrags sowie nachfolgend bei der Anmeldung von Ansprüchen ab; unabhängig von der Frage, ob die Voraussetzungen des Versicherungsfalls vorliegen, können ausstehende Prämienzahlungen, Verletzungen von sog. Obliegenheiten vor und nach dem Versicherungsfall sowie die Herbeiführung des Versicherungsfalls die Leistung des Versicherers sowie den Fortbestand des Vertrages gefährden.

Wir beraten und unterstützen Sie im Versicherungsrecht bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrem Versicherer in allen Versicherungssparten (z.B. Kasko-, Haftpflicht-, Gebäude-, Reise-, Rechtsschutz-, Kranken-,

Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung) , insb. in Fällen

– der Anfechtung des Versicherungsvertrags wegen Arglist
– der Geltendmachung von Prämienrückständen
– der Leistungsverweigerung wegen Prämienverzugs, Gefahrerhöhung, Obliegenheitsverletzungen und nach Herbeiführung des Versicherungsfalls
– der Geltendmachung von Regressansprüchen
– der einseitigen Prämienerhöhung
– der Kündigung und dem Rücktritt vom Versicherungsvertrag.

Wir überprüfen das Vorliegen eines Versicherungsfalls und die daraus folgende Leistungspflicht Ihrer Versicherung und vertreten Sie gegenüber ihrem Versicherer bei Deckungsklagen oder Ombudsmannbeschwerden wegen unberechtigter Leistungsverweigerung.