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Sozialrecht

Wenn das Geld knapp ist, schmerzt jeder weitere Cent, der einem fehlt.

Gerade SGB II-Leistungen (sog. Hartz IV) sind nicht üppig, die Möglichkeiten, zusätzliche Gelder für Wohnungsausstattung, Umzugskosten und anderweitigen Sonderbedarf zu erhalten, sind begrenzt. Bei der Verletzungen von Mitwirkungspflichten drohen Sanktionen und Anspruchskürzungen. Zusätzlich erwirtschaftete Einnahmen und Guthaben werden unter Hinweis auf die Subsidiarität staatlicher Leistungen angerechnet und reduzieren den Hilfeanspruch. Und schließlich werden trotz angespannter Situation auf dem Wohnungsmarkt nicht ohne Weiteres die Kosten der kleinen Mietwohnung akzeptiert und vom Jobcenter übernommen.

In nicht wenigen Fällen werden die staatlichen Hilfen jedoch fehlerhaft berechnet, zu geringe Kosten der Unterkunft anerkannt, Wohnkosten als unangemessen gekürzt, werden zusätzliche Mittel (Darlehen, Erstausstattungskosten) nicht gewährt und Freigrenzen (bei der Anrechnung von eigenem Einkommen und vorhandenem Vermögen) nicht berücksichtigt. Es werden darlehensgewährte Leistungen in Abzug gebracht oder Leistungen aufgrund verhängter Sanktionen gekürzt.

Wir überprüfen Ihren SGB-II und/oder Rentenbescheid und vertreten Sie im Widerspruchs- und Klageverfahren vor den Sozialgerichten oder stoßen ein sog. Überprüfungsverfahren an.