MPU

Und wham …. da war der Lappen plötzlich weg!

POST VON DER STRAßENVERKEHRSBEHÖRDE: DER IDIOTENTEST/ DIE MPU UND ANDERE GUTACHTEN ZUR FAHREIGNUNG

Die zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr erforderliche Fahrerlaubnis setzt neben dem erfolgreichen Bestehen einer Fahrerlaubnisprüfung, die körperliche, geistige und charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen voraus.

1. KÖRPERLICHE UND GEISTIGE EIGNUNG – ÄRZTLICHE GUTACHTEN ZUR FAHREIGNUNG
Den Sehtest im Zusammenhang mit der Führerscheinprüfung hat man vielleicht noch im Kopf oder im Blick, weniger bekannt ist, dass bestimmte durchaus verbreitete Erkrankungen, die erforderliche körperliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen gefährden bzw. ausschließen. Abhängig von der Führerscheinklasse können z.B. Herzrhythmusstörungen, Zuckererkrankungen mit schweren Stoffwechselentgleisungen, Bluthochdruck, manische Depressionen der Fahrerlaubniserteilung bzw. dem Fortbestand entgegenstehen. Die erforderlichen Erkenntnisse über gesundheitliche Probleme erlangt die Straßenverkehrsbehörde gegebenenfalls im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen und den dort getätigten Eigenangaben (auch insoweit noch mal den Tipp, keine vorschnellen Angaben zur Sache zu machen!) oder durch die Angaben zur Erlangung neuer Führerscheinklassen. Rechtfertigten die Tatsachen (bloß abstrakte Befürchtungen reichen nicht aus!) Bedenken an der Fahreignung ist die Straßenverkehrsbehörde befugt ein ärztliches Gutachten einer entsprechend qualifizierten Stelle innerhalb bestimmter Frist vom Betroffenen anzufordern!

2. CHARAKTERLICHE EIGNUNG – DAS MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHE GUTACHTEN (DER IDIOTENTEST)
Viel eher als die gesundheitlichen Eignungsmängel werden beim Thema Fahrerlaubnisentziehung die charakterlichen Mängel diskutiert. Vom sog. Idiotentest, eigentlich der medizinisch-psychologischen Untersuchung, hat wohl jeder schon gehört. Typischerweise werden sie mit Alkoholdelikten in Verbindung gebracht. Bei Straßenverkehrsdelikten (auch mit dem Fahrrad!!) mit einem Promille-Gehalt von 1,6 und mehr ist die Einholung eines MP Gutachtens gesetzlich vorgesehen. Daneben werden MPUs auch bei erheblichen Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, bei Straftaten, die unter Nutzung des Kraftfahrzeugs begangen werden (Nötigung auf der Autobahn), oder Straftaten, die ein erhebliches Aggressionspotential belegen, relevant. Nicht übersehen werden darf die Anforderung im Zusammenhang mit Drogenkonsum. Dabei ist es nicht erforderlich, dass es unter Drogeneinfluss zum Führen eines Pkws gekommen! Auch außerhalb des Straßenverkehrs kann ein Drogenkonsum relevant werden. Bei harten Drogen (Kokain, Amphetaminen, crystal meth etc) reicht hierbei schon der einmalige (!!) Konsum – sei es vermeintlich auch nur zur Probe – aus, um Eignungsmängel zu begründen. Das bei strafrechtlichen Ermittlungen eingeräumte einmalige Probieren von Amphetaminen mag so zwar keine großen strafrechtlichen Sanktionen nach sich ziehen, für die Fahrerlaubnis jedoch bereits tödlich wirken.

3. AUFFORDERUNG ZUR BEIBRINGUNG EINES GUTACHTENS – WAS TUN?
Grundsätzlich müssen Sie die Aufforderung zur Gutachtenbeibringung durch die Behörde ernst nehmen! Unterziehen Sie sich der Untersuchungen und Begutachtung nicht bzw. bringen Sie das Gutachten nicht fristgerecht bei, so darf die Behörde automatisch – ohne jede weitere Tatsache – allein aufgrund des Fristversäumnisses auf Ihre Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen und die Fahrerlaubnis entziehen. Da die Behörde regelmäßig den sofortigen Vollzug der FE-Entziehung anordnet, ist die Fahrerlaubnis damit unmittelbar weg!
Andererseits droht bei der weisungsgemäßen Vorlage eines „negativen“ Gutachtens, das Eignungsmängel bestätigt, erst recht die Fahrerlaubnisentziehung!

Es ist also wichtig, sich vorab mit der Rechtmäßigkeit der Gutachtenanforderung auseinanderzusetzen und diese zu prüfen, insb. zu klären, ob überhaupt handfeste Tatsachen das Handeln der Behörde rechtfertigen! Eine gerichtliche Überprüfung allein der Gutachtenanforderung ist nicht möglich. Sind Anhaltspunkte für Eignungsmängel tatsächlich vorhanden, sollte eine gemeinsame Strategie zur Erhaltung der Fahrerlaubnis entwickelt werden. Gegebenenfalls empfiehlt es sich, Mediziner und Psychologen hinzuziehen oder ärztliche Kontrollen anzustoßen. Wir unterstützen Sie!

Rechtsanwältin Dr. Benzenberg, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht