Fahrerlaubnisentzug und MPU

Nicht nur bei Alkoholdelikten im Straßenverkehr droht ab Erreichen bestimmter Grenzwerte der Fahrerlaubnisentzug und die Anordnung der Beibringung einer positiven Medizinisch Psychologischen Untersuchung. Auch bei bestimmten Erkrankungen mit körperlichen oder geistigen Ausfällen, bei Erreichen einer bestimmten Punktezahl im Fahrereignungsregister, bei Drogendelikten oder Anhaltspunkten für aggressives Verhalten, muss mit den Anordnung der MPU gerechnet werden.

Sollte der worst case eintreten, finden Sie hier einen ersten Überblick über die Rahmenbedingungen der MPU sowie deren Ablauf:

https://www.bast.de/DE/Publikationen/Medien/MPU/MPU-Download.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Damit es überhaupt nicht zur MPU kommt, beraten wir Sie gerne.