Schnee-Blechschaden-Bußgeld

wenn es kommt, dann richtig! Winterreifen schon aufgezogen?

Schneefall im Münsterland und Ruhrgebiet! wir hoffen, alle haben es heile nach Hause geschafft! In diesem Zusammenhang weisen wir noch mal auf die zum 01.01.2018 greifende Änderung der StVO zur Winterreifenpflicht hin!

Gem. § 2 Abs. 3a StVO darf ein Pkw bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur gefahren werden, wenn alle Räder mit Winterreifen mit dem Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke, ausgestattet sind. M+S Reifen genügen diesen neuen Anforderungen nicht mehr, sie dürfen bei Produktion bis zum 31.12.2017 (also das Herstellungsdatum im Blick behalten!) aber noch für eine Übergangsfrist weiter genutzt werden.

Wer bei winterlichen Verhältnissen mit einer in diesem Sinn nur unzureichenden Bereifung unterwegs ist, dem drohen Punkte und Bußgelder. Dabei wird ab Januar nicht nur der Pkw-Fahrer bestraft, auch dem Fahrzeughalter drohen Sanktionen: Dem Fahrer droht ein Mindestbußgeld von 60,00 € plus ein Punkt im Fahreignungsregister, der Halter wird mit einem Bußgeld von 75,00 € plus „Punkt“ belegt. Höhere Bußgelder drohen dem Pkw-Fahrer, wenn es aufgrund der fehlenden Winterausstattung auch noch zum Unfall kommt.

Im Schadensfall führen die fehlenden Winterreifen zudem zu einem höheren Verursachungs- und Verschuldensbeitrag.

Also morgen früh noch einmal einen Kontrollblick und dann ein Wochenende ohne Blechschaden.